Rehm erwirkt einstweilige Verfügung

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Aalen (NR) Ein Aalener Internetorgan berichtete über die Pressekonferenz der FDP-FW-Fraktion im Aalener Gemeinderat und über die konstituierende Sitzung des Kreistags. Dabei wurden ehrverletzende und geschäftsschädigende Äußerungen über den AKTIVEN Stadtrat Norbert Rehm verbreitet.

 

Unter anderem wird die ehemalige Fraktionsvorsitzende Schmelzle zitiert  oder ihr Fraktionskollege Rühl, der laut diesem Internetorgan„Rehm gerne mal die Fresse poliert“ hätte.

Norbert Rehm: Um den Beleidigungen und ehrverletzenden Äußerungen in Bezug auf meine Person ein Ende zu setzen waren gerichtliche Schritte notwendig. Das Amtsgericht Aalen hat am 30.7.09 gegen das Internetorgan bzw. dessen Chefredakteur eine einstweilige Verfügung erlassen und die Verbreitung der beanstandeten Äußerungen untersagt. Für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft bis 6 Monate angedroht.

 

 

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