Presseberichterstattung zum Ende des Strafverfahrens gegen Norbert Rehm

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In den Aalener Nachrichten vom 15./16.7.09 erscheint der folgende Pressebericht (Auszug):

(...) In dem Verfahren war es um Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug gegangen. Rehm wurde vorgeworfen, in einem Zivilverfahren eine Unterschrift gefälscht zu haben. Daraufhin schaltete die Staatsanwaltschaft zwei Schriftgutachter ein, die davon sprachen, dass die Unterschrift unter eine Provisionsvereinbarung "mit hoher Wahrscheinlichkeit" gefälscht sei. (...)

Hierzu ist folgendes festzustellen:

  1. Die Feststellung in der Presse, dass ich eine weiße Weste habe ist richtig und grundsätzlich zu begrüßen. Diese Mitteilung erscheint immerhin 6 Tage nach Bekanntwerden der Rücknahme des Strafbefehls, während die Nachricht des Strafbefehls selbst schon in der Zeitung veröffentlicht wurde, bevor ich den Strafbefehl hatte.
  2. Von Anfang an – noch bevor ich den Strafbefehl hatte und dessen Existenz nur aus der Zeitung „kannte“ – habe ich erklärt, dass ich die Vorwürfe zuerst lesen und dann natürlich Einspruch einlegen werde. So habe ich dies auch am 20.4.2007 gegen 11.15 Uhr dem Redakteur der Aalener Nachrichten gesagt. Natürlich sowieso auch gemacht.
    Dafür stand dann am 21.4.2007 in der Samstagsglosse zu lesen:
    Des mit dem ehrbara Kaufmann isch in erschter Linie eine Frage der Moral... Ond beim Norbert Rehm. Der beteuert sei Unschuld. Er häb koi Onderschrift gfälscht. Widerspruch gega den vom Amtsgericht gega ihn erlassana Strofbefehl hot er indes net einglegt.  Was auffällt: Es isch grad arg ruhig om den Kerla. Mr sieht an net ond mr hört an net.
    Der hot sich eingigelt...
  3.  Man braucht es ja mit solchen ehrabschneidenden und existenzvernichtenden Vorwürfen nicht so ganz genau nehmen, aber erneut falsch ist:
  4.  Mir wurde von der Staatsanwaltschaft gar nicht vorgeworfen, eine Unterschrift gefälscht zu haben. Der Vorwurf stammt „nur“ von der Presse.
  5. Falsch ist auch, dass die Staatsanwaltschaft zwei Gutachter eingeschaltet hat. Von dort wurde ein Gutachter eingeschaltet, der allerdings sehr viele offenkundige handwerkliche Fehler gemacht hat.
  6. Trotz meines Angebots an die Presse, die Akten des Zivilverfahrens einzusehen hat dies die Presse nicht interessiert. Schade eigentlich, denn dort stehen die Aussagen der „Namensgeber“ vor dem Landgericht (Aktenzeichen 5 O 5/05) Ellwangen am 4.4.2005 sehr deutlich und unzweideutig: S. 5 : ..auf dieser Urkunde (sei) auf der linken Seite seine Unterschrift und auf der rechten Seite die seiner Ehefrau. Er erklärte ergänzend, dass er diese Urkunde, obwohl er sie unterschrieben habe, nicht kenne.  Die Dame des Hauses gibt auf S. 16 bei Gericht zu Protokoll: ..Ich muss jedoch sagen, dass sich auf dieser Urkunde rechts unten meine Unterschrift befindet.

Wäre eigentlich alles einfach gewesen, hat aber leider irgendwie nicht „gepasst“...
Für das Landgericht Ellwangen und das Oberlandesgericht Stuttgart waren die Tatsachen und Aussagen eindeutig und klar. Der Zivilprozess wurde gewonnen.

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Presseartikel Aalener Nachrichten: "Rehm hat weiße Weste"