Überprüfung der Gültigkeit der Gemeinderatswahl in Aalen

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in der Aalener Tagespresse und in Rundfunkberichten war zu lesen und zu hören, dass ich wegen der Unechten Teilortswahl „überraschend bzw. kurzfristig“ die Wahl angefochten habe. Diese Berichte sind teilweise falsch und unvollständig.
In keinster Weise habe ich die Unechte Teilortswahl in Frage gestellt oder rechtlich angegangen.

Die Gemeinderatswahl in Aalen ist deshalb ungültig, weil die Grundlagen der Vorbereitung aus verschiedenen Gründen rechtswidrig sind. Dies ist der Stadtverwaltung, dem Regierungspräsidium und dem Innenministerium seit dem 20.7.2008 bekannt.

Ich verfolge NICHT die Abschaffung der Unechten Teilortswahl.

 

Folgen der Ignoranz und Arroganz

Gerlach und Franke brauchen nicht überrascht sein / Grundlagen der Kommunalwahl in Aalen rechtswidrig
 
Aalen. (NR). Zur Frage der Gültigkeit der Kommunalwahl in Aalen werden verschiedene bedeutende Kommunalpolitiker in Aalen in der Presse mit – angeblichen – und natürlich unzulässigen – Aussagen und Aktionen von Norbert Rehm zitiert.
Die Äußerungen – so Norbert Rehm – er hätte die unechte Teilortswahl abschaffen wollen - sind einfach falsch. Es zeige sich einmal mehr, mit welcher Ignoranz und Arroganz der derzeitige Aalener Oberbürgermeister durch die Welt marschiert – jetzt auch noch offen flankiert von dem CDU-Vorsitzenden Dr. Franke.

Die Veröffentlichungen zur Frage der Kommunalwahl erfordern einige Berichtigungen und zusätzliche Informationen:

1.
In Kommentaren und Äußerungen wird Anstoß daran genommen, dass ich kurzfristig und plötzlich, unverständlich und überraschend die Frage der Rechtswidrigkeit der Kommunalwahl aufgeworfen habe oder die Wahl wegen der „Unechten Teilortswahl“ angefochten habe. Dies ist falsch.
Ich verweise auf die Gemeinderatssitzung vom 17.7.2008 und beispielhaft auf 3 Schreiben – die ich im Anhang der Presse überlasse:
•    Schreiben an OB Gerlach vom 20.7.2008 (das war also beinahe vor einem Jahr)
•    Schreiben an RP Stuttgart und Innenministerium Ba-Wü, ebenfalls vom 20.7.2008
•    Antwortschreiben vom 30.7.2008 an OB Gerlach mit nochmaligem Hinweis auf die gravierenden Rechtsverstöße unter Hinweis auf Tonbandprotokoll der Sitzung.
•    „Erinnerungsschreiben“ vom 23.2.2009 an Regierungspräsidium Stuttgart.

Die „Geschichte“  ist also aktuell ein Jahr alt. Geschehen ist –natürlich- nichts. Jetzt „überrascht“ zu sein ist allenfalls Heuchelei. Der Vorgang selbst in Kurzform:
•    Die Verwaltung hat in der Sitzung vom 17.7.2008 mit 2 verschiedenen (kein Schreibfehler) Tagesordnungen operiert, um mich auszuschalten !!!!!!!!!!!!!!
•    Die „Fraktionen“ und der OB haben sich „abgesprochen“, das Thema  Sitzverteilung gar nicht zu behandeln.
•    Die gesetzliche Vorschrift der „sachlichen Abwägung“ der Wahlgrundsätze ist gar nicht erfolgt.


Falsch  sind also die Äußerungen, dass ich die Unechte Teilortswahl abschaffen und rechtlich bekämpfen will. Mein Antrag war, dem Wahlbezirk Aalen einen Sitz mehr zu geben, da dies aufgrund der Einwohnerzahl zwingend ist. Dem Wohnbezirk Hofen würde mit der Richtzahl 0,9 nur ein Sitz zustehen, seither waren es 2 Sitze. Da ich erkannt habe, dass ich mit einem solchen Änderungsantrag keinen Erfolg habe, habe ich diesen Antrag nicht gestellt. Tatsächlich beantragt wurde „nur“, dem Wohnbezirk Aalen einen Sitz mehr zu geben.
Jetzt habe ich – wie vor einem Jahr angekündigt – die in den Schreiben vom 20.7.2008 angeführten Verstöße als Ursache mit der Wirkung, also dem Wahlergebnis vom 7.7.2009, verglichen und dem Regierungspräsidium und dem Innenministerium zur Überprüfung und Stellungnahme vorgelegt.

ALSO: Die Sachverhalte liegen seit einem Jahr bei OB Gerlach, dem Regierungspräsidium und dem Innenministerium vor. Interessiert hat sich dafür niemand. Dies kann man aber mir nicht zum Vorwurf machen. Die „Überraschung“ bei OB und Dr. Franke kann also nur gespielt oder Heuchelei sein.

2.
In einem Interview äußert sich der derzeitige Oberbürgermeister dahingehend, dass man die Debatte vor der nächsten Wahl führen müsse und nicht in einer Beschwerde.
Genau dieses habe ich ein Jahr vor der Wahl gemacht – im Rahmen der für diese Wahl notwendigen Beschlussfassung am 17.7.08. Nur: Der hier so lässig daherredende Oberbürgermeister hat dies mit Hilfe des Herrn Dr. Franke von der CDU aber verhindert.

3.
Die in der Presse wiedergegebenen Äußerungen des Herrn Dr. Franke von der CDU sind falsch und liegen weit neben der „Spur“:
•    Er ist nicht mir entgegengekommen sondern hat zusammen mit dem OB die Geschäftsordnung immer dann geändert, wenn die Geschäftsordnung mir „Recht“ gegeben hat.
•    Entgegengekommen ist Dr. Franke und die CDU den „Linken“, indem Sie freiwillig Sitze an diese Fraktion abgegeben haben. Dagegen hat die CDU in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass ich aus dem Aufsichtsrat und den Ausschüssen fliege.
•    Mir entgegengekommen sind die Grünen und die Linken, indem Sie für ein Informations- und Mitwirkungsrecht aller Stadträte eingetreten sind.
•    Nach diesen nicht vorhandenen Zugeständnissen durch die CDU habe ich nicht ein „Revanchefoul von hinten“ begangen. Mein Vorgehen gegen die Rechtswidrigkeit der Beschlüsse zur Vorbereitung und als Grundlage für diese Kommunalwahl ist jetzt ein Jahr alt.
•    Wenn Dr. Franke als Jurist ein Rechtsmittel als „unanständig“ bezeichnet ist dies zum Einen sonderbar und Zweites mir egal.
•    Wenn die Eingabe für Dr. Franke „verrückt“ ist und wie der derzeitige OB Gerlach meint, die Chancen seien gleich Null, dann hat meine Eingabe ja keinen Erfolg. Und dann brauchen sich die Herren ja nicht aufregen.

Die oben angegebenen Schreiben werden demnächst unter www.aktive-buerger.net eingestellt und können in vollem Umfang von jedermann eingesehen werden.
Norbert Rehm
Gründer und Sprecher der AKTIVEN BÜRGER