N. Rehm sieht Einzelhandelsgutachten kritisch

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Gutachten unvollständig:

Rehm beantragt Ergänzung - Gutachten darf nicht zum Todesurteil für die Händler werden

Gutachten ist „wissenschaftlich nicht haltbar“ / Grundlage für Handelsentwicklung für die Zukunft legen.


Aalen. (nr) Das umstrittene Einzelhandelsgutachten für die Stadt Aalen befindet sich nach der „Kenntnisnahme“ durch den Gemeinderat derzeit in der öffentlichen Anhörung.

Im Rahmen dieser Anhörung kann jeder Bürger eine Stellungnahme abgeben bzw. Anträge stellen, die dann vom Gemeinderat behandelt werden müssen.

Norbert Rehm hat von diesem Recht gebraucht gemacht und nimmt Stellung zu grundlegenden Punkten. Nach seiner Meinung ist das Gutachten unvollständig und basiert auf falschen Annahmen. Norbert Rehm: Die Ergebnisse dieses Gutachtens können niemals Grundlage der Genehmigungspolitik der Stadt Aalen für die Zukunft werden: So würde die Entwicklung der Stadt abgewürgt.

Hauptsächlich werden folgende Punkte kritisiert:

•    Mittelzentrum-Oberzentrum: Das Gutachten baut auf einer falschen Positionierung der Stadt Aalen auf. Aalen ist nicht „nur“ Mittelzentrum“. Schon der –umstrittene - Landesentwicklungsplan 2002 spricht von Aalen als einer Stadt mit oberzentraler Aufgabenerfüllung – zusammen mit 3 anderen Städten. Zudem will und muss sich Aalen – so Rehm –  in der Region als Oberzentrum positionieren. Das Gutachten muss unter diesem Aspekt und der Zielsetzung überarbeitet werden.  
•    Weiter sei die Analyse und Bestandsaufnahme der vorhandenen Flächen und Potentiale schon falsch. Das genehmigte EKZ „Mercatura“ mit 11.000 qm ist überhaupt nicht berücksichtigt.
Norbert Rehm: Ein Gutachten, das ein Drittel der genehmigten Flächen und 4o % des prognostizierten Umsatzes völlig unberücksichtigt lässt ist grundsätzlich unbrauchbar.
•    Der Gutachter sieht bis 2020 nur eine Flächenentwicklung der Stadt von im Schnitt ca. 5000 qm. Mit Realisierung des Mercatura dürfte somit in der Innenstadt selbst für vorhandene Einzelhandelsbetriebe bis 2020 kein Quadratmeter mehr genehmigt werden.  Dies -  so Rehm – wäre das Todesurteil für die Innenstadt und deren Händler.
•    Es soll künftig eine „Sortimentsliste“ für die Genehmigungspraxis festgeschrieben werden. Dies – so Norbert Rehm – kann aber erst der Fall sein, wenn die Analyse und Zielsetzung im Gutachten richtig erfolgt ist.
•    Zudem müssten nach Auffassung von Norbert Rehm auch alle anderen vorhandenen Gutachten – teilweise mit gegenteiligen Ergebnissen und Feststellungen – vom Gutachter bearbeitet und bewertet werden.

Norbert Rehm fordert die Stadt auf, diese Tatsachen im Gutachten zu berücksichtigen, damit wenigstens die Mindestanforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit erfüllt sind.

Der Oberbürgermeister – so Norbert Rehm – darf mit dem Gutachten die Entwicklung der Stadt nicht behindern und verhindern sondern muss mit einer soliden Arbeit und Untersuchungen die Grundlage für eine in die Zukunft weisende Handelsentwicklung legen.


N. Rehm: Stellungnahme zum Einzelhandelsgutachtens