Aalener Nachrichten: Rehm hat weiße Weste
Den im März 2007 vom Amtsgericht Aalen erlassenen Strafbefehl gegen Stadtrat Norbert Rehm hat das Gericht nun wieder zurückgenommen. Der Ellwanger Pressestaatsanwalt Armin Burger geht davon aus, dass das Verfahren innerhalb der nächsten vier Wochen eingestellt wird.
(AALEN/ug) In dem Verfahren war es um Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug gegangen. Rehm wurde vorgeworfen, in einem Zivilverfahren eine Unterschrift gefälscht zu haben. Daraufhin schaltete die Staatsanwaltschaft zwei Schriftgutachter ein, die davon sprachen, dass die Unterschrift unter eine Provisionsvereinbarung "mit hoher Wahrscheinlichkeit" gefälscht sei. In der Sache beteuerte Rehm jedoch von Anfang an seine Unschuld. Gegenüber den Aalener Nachrichten sagte der Stadtrat der Aktiven Bürger damals: "Ich habe so etwas nie gemacht."Ein weiteres vom Gericht eingeholtes Schriftgutachten entlastet Norbert Rehm voll und ganz. Das sei der Anlass gewesen, den Strafbefehl zurückzunehmen, sagt Pressestaatsanwalt Armin Burger. An dem Aalener Stadtrat bleibe damit nichts hängen. Die Akten gingen jetzt vom Gericht zurück an die Staatsanwaltschaft, die dann das Verfahren innerhalb der nächsten vier Wochen einstellen werde, erläutert Burger.
Den im März 2007 vom Amtsgericht Aalen erlassenen Strafbefehl gegen Stadtrat Norbert Rehm hat das Gericht nun wieder zurückgenommen. Der Ellwanger Pressestaatsanwalt Armin Burger geht davon aus, dass das Verfahren innerhalb der nächsten vier Wochen eingestellt wird.
(AALEN/ug) In dem Verfahren war es um Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug gegangen. Rehm wurde vorgeworfen, in einem Zivilverfahren eine Unterschrift gefälscht zu haben. Daraufhin schaltete die Staatsanwaltschaft zwei Schriftgutachter ein, die davon sprachen, dass die Unterschrift unter eine Provisionsvereinbarung "mit hoher Wahrscheinlichkeit" gefälscht sei. In der Sache beteuerte Rehm jedoch von Anfang an seine Unschuld. Gegenüber den Aalener Nachrichten sagte der Stadtrat der Aktiven Bürger damals: "Ich habe so etwas nie gemacht."
Ein weiteres vom Gericht eingeholtes Schriftgutachten entlastet Norbert Rehm voll und ganz. Das sei der Anlass gewesen, den Strafbefehl zurückzunehmen, sagt Pressestaatsanwalt Armin Burger. An dem Aalener Stadtrat bleibe damit nichts hängen. Die Akten gingen jetzt vom Gericht zurück an die Staatsanwaltschaft, die dann das Verfahren innerhalb der nächsten vier Wochen einstellen werde, erläutert Burger.
Aalener Nachrichten (Erschienen: 15.07.2009)
Sehen Sie hierzu auch:
Presseerklärung N. Rehm zur Presseberichterstattung zum Ende des Strafverfahrens gegen Norbert Rehm


