Wahlprüfsteine „Aalen barrierefrei“

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Zu den Fragen der Agenda-Gruppe nehmen die AKTIVEN BÜRGER wie folgt Stellung:

Zunächst unterstützen wir die Arbeit der Gruppe, die sich um die Belange der Menschen mit Behinderungen annimmt. Auch wir sind der Auffassung, dass den Problemen mehr Beachtung geschenkt werden muss. Oft können mit geringen Mittel  „Schranken“ abgebaut oder verhindert werden – die Wirkung bei Menschen mit Behinderung kann aber durchaus groß sein. Zwingend ist es allerdings, dass Vorschriften beachtet und bei Planungen berücksichtigt werden.


Anstehende Entscheidungen wollen wir auch in diesem wichtigen Bereich der Kommunalpolitik nach unserem Motto „der ganz normale Menschenverstand“ treffen.
 
1.    Durch unsere Begehungen, Begutachtungen und Besichtigungen haben wir große Lücken und Defizite in der Planung, Ausführung und Kontrolle bei städtischen Bauvorhaben festgestellt, z.B. am Bahnhofs-Boulevard mit bis zu 7,4 % Quergefälle oder der neu gebaute und viel zu hohe Kassentresen im Limesmuseum. Die Belange der Menschen mit Behinderungen sind weitverzweigt und reichen in alle Bereiche der kommunalen Aufgaben, so dass unserer Erfahrung und Meinung nach, dies nur ein/e Behindertenbeauftragte/r korrigieren und koordinieren kann. Allein auf die Berücksichtigung der spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen seitens der Planung zu vertrauen reicht nicht aus, wie auch die genannten aktuellen Fälle zeigen.
Wie steht Ihre Partei zur Schaffung der Stelle eines/r Behindertenbeauftragten in Aalen?

Antwort:
„Fehlplanungen“ wie in der Bahnhofstrasse mit dem zu großen Quergefälle oder dem zu hohen Tresen im Limesmuseum dürfen schlicht und einfach nicht sein. Wenn Vorschriften zu Lasten der Menschen mit Behinderungen nicht eingehalten werden muss jemand die Verantwortung dafür übernehmen und die Fehler müssen ganz einfach beseitigt werden.
Aber: es müssen auch Schwerpunkte neu – und anders – gesetzt werden. Beispiel: die neue Beleuchtung der Fußgängerzone hat für uns nicht die oberste Priorität in der Innenstadt. Unser Standpunkt war und ist: zuerst müssen die Stolperfallen in der Fußgängerzone beseitigt werden und die Fußgängerzone muss  für Menschen mit Behinderungen wieder bzw. leichter „begehbar“ gemacht werden. Erst danach kommen dann die „schönen“ Dinge wie die „schöne“ Beleuchtung.
Über einen Behindertenbeauftragten, dessen Stellung und Aufgaben usw. wollen wir nachdenken. Als ersten Schritt und Einstieg halten wir derzeit den Behinderten-Beirat für richtig (siehe 2.).



2.    Viele Parteien nennen die Beteiligung der BürgerInnen als eines der wichtigsten Grundlagen ihrer Politik. Über 8 % der Bevölkerung ist schwerbehindert (Quelle, Statistisches Bundesamt). Auf Aalen gerechnet wären dies rund 5.300 betroffene MitbürgerInnen, was  ungefähr die Einwohnerzahl von Unterkochen (ca.  5.622 Menschen) entsprechen würde. Damit die verantwortlichen PolitikerInnen über die Lage und Probleme der Menschen mit Behinderungen gezielt Informationen erhalten, um entsprechend politisch agieren zu können, ist unserer Ansicht nach die Einrichtung eines Behinderten-Beirats unverzichtbar. Dieser sollte sich aus VertreterInnen der verschiedenen Behindertenverbände und –vereine zusammensetzen.
Wie steht Ihre Partei zur Schaffung eines/r Behinderten-Beirates in Aalen?

Antwort:
Wir halten die Einrichtung eines Behindertenbeirats für richtig, auch die vorgeschlagene Besetzung. Dazu sollten noch Vertreter der Stadt – z. B. aus dem Planungsamt – und Vertreter des Gemeinderats kommen.



3.    Der demografische Wandel erfordert ein Umdenken in der Planung des ÖPNV`s. Bereits heute sind 73 % der schwerbehinderten Menschen über 55 Jahre alt.  Welche Anstrengungen will Ihre Partei unternehmen, um den Öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn) senioren- und behindertengerecht zu gestalten?

Antwort:
Die vorhandenen Ansätze beim Landkreis müssen ausgebaut werden (z. B. Gutscheine für Behindertenfahrdienst). Nach einer Bedarfsprüfung müssen individuelle Konzepte zur Lösung der Probleme ausgearbeitet und umgesetzt werden: z. B. Seniorenticket 50:50, Behindertenfahrdienste mit absenkbaren Kleinbussen etc.