Entwurf Einzelhandelskonzept

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Montag, 11. Mai 2009
Entwurf Einzelhandelskonzept
Hier: Stellungnahme/Anträge im Rahmen der öffentlichen Auslegung


Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Entwurf des Einzelhandelsgutachtens gebe ich folgende Stellungnahme ab und beantrage, die angesprochenen Punkte in der Endfassung zu berücksichtigen.


1.    Ausgangslage - LEP 2002 – Mittelzentrum – Oberzentrum

Das Gutachten steht im Widerspruch zum Landesentwicklungsplan 2002 und zu den erklärten Zielen der Stadt Aalen. Das Gutachten basiert auf falschen Grundlagen.

Die zentrale Feststellung des Gutachters (u. a. S. 37, S. 58 usw.) ist, dass die Stadt die mittelzentrale Versorgungsfunktion wahrnimmt. Analyse und Ausblick basieren auf der Annahme, die Stadt Aalen habe – ausschließlich – die Funktion als Mittelzentrum zu erfüllen.

Tatsache aber ist:

1.1.    Landesentwicklungsplan/Regionalplan
Schon der LEP 2002 definiert die Aufgabe der Stadt als Mittelzentrum mit der Aufgabe, oberzentrale Funktionen zu erfüllen.
Zitate:
„Für den Verflechtungsbereich Region Ostwürttemberg sollen die Mittelzentren Aalen, Ellwangen
(Jagst), Heidenheim an der Brenz und Schwäbisch Gmünd gemeinsam den Bedarf
an oberzentralen Funktionen decken.“
LEP 2002 – S. 21

Zu 6.2.6 (Raum Ostwürttemberg)
„Der Landesentwicklungsplan weist (nach wie vor) kein Oberzentrum für die Region Ostwürttemberg aus.
Dies entspricht auch dem politischen Willen der Region. Ostwürttemberg ist damit die einzige Region im
Land ohne Oberzentren. Die oberzentralen Funktionen werden – ganz im Sinn regionaler Kooperation –
in funktionaler Abstimmung und Ergänzung durch die vier Mittelzentren Aalen, Ellwangen, Heidenheim
und Schwäbisch Gmünd wahrgenommen. Diese Festlegung führt in der Praxis zu einer ausgewogenen
Versorgung aller Regionsteile.“
LEP 2002 - B 67

1.2.    Politische Zielsetzung
Anspruch der Stadt Aalen ist, auch die von der Landesplanung gestellten Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört nach derzeit gültigem LEP, dass die Stadt Aalen zusammen mit den anderen Mittelzentren der Region die oberzentralen Aufgaben arbeitsteilig erfüllt.
Anspruch der Stadt Aalen ist auch, Oberzentrum zu werden – auch wenn die Wege unterschiedlich beurteilt werden: egal ob Aalen „faktisch“ Oberzentrum ist oder „automatisch“ werden wird oder das Ziel „Oberzentrum“ aktiv angestrebt wird – alleine oder mit einer anderen Stadt zusammen.
Sowohl diese Tatsache als auch der Anspruch hat Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, auch auf die Einzelhandelsentwicklung. Diese Fakten sind in einem Gutachten zu berücksichtigen, das Grundlage für die Entwicklung der nächsten 10 Jahre werden soll.
 

ANTRAG: Die Stadt Aalen hat oberzentralen Anspruch und oberzentrale Funktionen
                 zu erfüllen. Dazu ist eine zielgerichtete Entwicklung notwendig.
                 Das Gutachten ist unter diesem Aspekt zu überarbeiten.


2.    Analyse

Analyse und Beschreibung des „Bestandes“ an Einzelhandel in der Innenstadt sind falsch – zumindest jedoch irreführend bzw. unvollständig.

Das Gutachten stellt fest, dass die Innenstadt – der zentrale Versorgungsbereich Kernstadt – die Funktion nicht ausreichend erfüllt (S. 54/58).
Völlig unberücksichtigt ist die Tatsache, dass in der Innenstadt ein genehmigtes Einkaufszentrum mit oberzentralem Anspruch entsteht.
Konkret heißt dies: Das Gutachten lässt ca. 1/3 der genehmigten Verkaufsfläche und ca. 40 % des prognostizierten Umsatzes – in der Innenstadt –  völlig außer Betracht. (Flächen- und Umsatzangaben laut ACA – Mitgliederversammlung 15.3.2007).


Das Gutachten sieht (nur) eine Möglichkeit der Flächenerweiterung in der Innenstadt bis 2020 von ca. 2.900 qm bis ca. 8.700 qm Fläche vor. Konkret bedeutet dies, dass eine größere Flächenentwicklung in diesem Zeitraum nicht genehmigungsfähig wäre.
Selbst die vorhandenen Innenstadthändler geben größere Erweiterungswünsche  an.
Per Saldo haben nach Feststellung des Gutachters die in der Innenstadt derzeit arbeitenden Einzelhändler einen Wunsch nach Flächenerweiterung von rd. 4.475 bis 4.900 qm (S. 52).

Da bei Erstellung des Gutachtens aber in dem – nicht berücksichtigten Einkaufszentrum „Mercatura“ – schon ca. 11.000 qm Verkaufsfläche genehmigt sind und zur Realisierung anstehen würde die Festschreibung dieses Gutachtens als Entwicklungsziel der Stadt bedeuten, dass jegliche andere Entwicklung nicht genehmigungsfähig, nicht gewünscht und verhindert würde.

Sowohl bei der Analyse als auch bei der Beurteilung der künftigen Entwicklung muss deshalb zwingend die genehmigte Verkaufsfläche „Mercatura“ und die möglichen Auswirkungen dieses oberzentralen Einkaufszentrums auf den örtlichen Einzelhandel berücksichtigt werden.
Nach Angaben der IHK hat zumindest das neue Einkaufszentrum in Heidenheim einen großen Beitrag zur Steigerung der Zentralität der Stadt Heidenheim geleistet, auch positive Auswirkungen auf den Einzelhandel der Stadt bewirkt.


ANTRAG: Das Gutachten muss die bisher schon genehmigten Flächen –
                 insbesondere Mercatura – mit berücksichtigen.


3.    Grundlagen und Vollständigkeit
Das Gutachten erweckt den Anschein, dass es sonst keine Gutachten zu diesem Thema gibt, jedenfalls setzt sich der Gutachter mit diesen Argumenten – und teilweise anderslautenden Ergebnissen – überhaupt nicht  auseinander.
Auch werden die früheren Gutachten zu diesem Thema und die aktuelle Untersuchung und Zieldefinition nicht in eine vergleichende Betrachtung einbezogen.
Aktuell ist es also so, dass Gutachten vorhanden sind, die teilweise zu völlig anderen Ergebnissen kommen – wie z. B. GMA. Es gibt auch Gutachten, die der Gemeinderat gar nicht kennt – wie z. B. im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Mercatura.

ANTRAG: Alle vorhandenen Gutachten müssen im Rahmen der Neufestsetzung der
                Einzelhandelsentwicklung beachtet werden. Der Gutachter soll zu evtl.
                unterschiedlichen Ergebnissen Stellung beziehen.

4.    Sortimentsliste

Die Sortimentsliste soll Grundlage für die künftige Genehmigungspraxis werden.

Erst wenn die Analyse und Bewertung der Situation vollständig und die Zieldefinition erfolgt ist, kann eine solche „Sortimentsliste“ mit den gravierenden Auswirkungen sachlich fundiert und sorgfältig erstellt werden.


5.    Zusammenfassung

Damit das Gutachten den Mindestanforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit gerecht wird, die Analyse vollständig ist und das Gutachten die Entwicklung der Stadt nicht behindert sondern eine Handlungsanleitung der Genehmigungspolitik und der Entwicklung der Stadt Aalen für die Zukunft ist, müssen die beantragten Punkte in das Gutachten eingearbeitet werden.
 

Es grüßt Sie freundlich



Norbert Rehm